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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist für alle Unternehmen zwingend erforderlich.

Ihr Nutzen

•  Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch fristgerechte Prüfung der Anlagen
•  Sicherheit für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter
•  Im Schadensfall Abwehr von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter
•  Schutz durch Versicherungen und Berufsgenossenschaft aufrecht erhalten
•  Rechtzeitige Erkennung fehlerhafter Anlagenteile, dadurch Vermeidung hoher Folgekosten

Prüfablauf

Die Durchführung der Anlagenprüfung erfolgt nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und der Norm DIN VDE 0105-100.
 
Bei der Sichtprüfung wird kontrolliert, ob bei der Anlage äußere sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind.
 
Durch Messung elektrischer Werte kontrollieren wir:
•  den Widerstand des Schutzleiters
•  den Isolationswiderstand
•  die Berührungsspannung bei Auslöse-Fehlerstrom
•  den Schleifenwiderstand
•  den Schutzpotenzialausgleichleiter
•  das Vorhandensein eines Rechtsdrehfeldes bei Drehstromsteckdosen
Nach bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung durch Anbringen des Prüfsiegels mit Firmenkennung sowie der Angabe des Prüftermins.

Rechtliche Grundlagen

Welche Vorschriften sind zutreffend?
In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wird die Prüfung der elektrischen Anlagen geregelt. Weitere anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Norm DIN VDE 0105-100.
 
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen in Deutschland.
 
Welche Anlagen müssen geprüft werden?
Elektrische Installationen in Gebäuden oder Hallen (Übergabestation, Sicherungskasten, fest verlegte Leitungen).
 
Welche Prüffristen sind zu beachten?
Jeder Betreiber einer elektrischen Anlage wird durch verschiedene Vorschriften (BetrSichV, UVV, VdS, BGB) dazu verpflichtet, sichere Anlagen zur Verfügung zu stellen.
 
In der DGUV-V 3 §5 ist unter anderem festgelegt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
 
Der Richtwert zur Prüfung elektrischer Anlagen beträgt 4 Jahre.
 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach.
 
E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de
 Dipl.-Ing. Holger G. Maltz
 Kruppstrasse 253
 D 42113 Wuppertal
 
 Telefon:   0202 - 2761108
 Mobil: 0151 - 22633476
 Fax: 0202 - 2761109

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